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Wachstumschancengesetz ebnet den Weg für E-Rechnung in Deutschland

Das Wachstumschancengesetz (WCG) wurde vergangenen Freitag vom Bundesrat verabschiedet und legt den Grundstein für die verpflichtende E-Rechnung bei B2B-Geschäften in Deutschland. Dieser Schritt kommt keine Minute zu früh, denn gemäß den Bestimmungen des WCG wird der Empfang von E-Rechnungen für deutsche Unternehmen bereits Anfang nächsten Jahres zur Pflicht. 

Bisher befand sich die ersehnte Anpassung des Umsatzsteuergesetzes zur Einführung der verbindlichen E-Rechnung im B2B-Bereich in Standby, bis vergangenen Freitag das WCG im Bundesrat verabschiedet wurde. Neben den signifikanten Steuerzuwächsen, die durch die Neuerung im Umsatzsteuergesetz möglich werden, wird die schrittweise Einführung der verbindlichen E-Rechnung für alle B2B-Geschäfte in Deutschland in den kommenden Monaten auch einen wichtigen Schritt Richtung Digitalisierung der Wirtschaft bedeuten, denn insbesondere der Mittelstand befindet sich nun in Zugzwang. Die verpflichtende E-Rechnung markiert einen bedeutenden Schritt innerhalb der Digitalisierung der Geschäftsprozesse.

Start und Zeitplan der E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Annahme von E-Rechnungen, die dem EN16931-Standard entsprechen, für alle deutschen B2B-Transaktionen verpflichtend sein. Die bisherige Bevorzugung von Papierrechnungen entfällt nach und nach. Ebenso wird es keine Notwendigkeit mehr geben, eine Zustimmung für den Empfang normgerechter E-Rechnungen einzuholen.

Allerdings existieren Ausnahmen und Übergangsregelungen:

Rechnungen für kleine Beträge bis 250 € und Fahrausweise sind von dieser Regel ausgenommen, ebenso wie Rechnungen, die an Verbraucher gehen. Bis zum Jahreswechsel 2026/2027 dürfen Unternehmen weiterhin Papierrechnungen und E-Rechnungen in nicht standardisierten Formaten ausstellen.

Ausblick

Die stufenweise Einführung der elektronischen B2B-Rechnung in Deutschland ist ein eindeutiges Zeichen für die Bedeutung der Digitalisierung des Finanzsektors. Bis zum 1. Januar 2028 müssen ausschließlich Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro die Regelungen zur E-Rechnung umfassend implementiert haben. Für Unternehmen mit einem Umsatz darunter endet die "Schonfrist" erst nach diesem Datum.

Bild © Anak / stock.adobe.com