Qualifizierte Elektronische Signatur

Elektronische Dokumente sind leichter manipulierbar als Gedruckte.
Daher spielt die Qualifizierte Elektronische Signatur für Unternehmen ei-
ne entscheidende Rolle in der Qualitätssicherung.
Neben den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter  Buchführungs-
systeme (GoBS) ist es vor allem der §14 Absatz 3 des Umsatzsteuerge-
setzes (UStG), der für die Vorsteuerabzugsberechtigung die Qualifizierte Elektronische Signatur voraussetzt.

     Versendete Dokumente
        - Druck- und Portokosten sparen
        - Rechtssicher versenden
        - Originalen Inhalt bei Anfechtung beweisen können
        - Geeignet für PDF, EDI und andere Verfahren

     Empfangene Dokumente
        - Stammt das Dokument tatsächlich vom angegebenen Absender?
        - Ist das Dokument unverändert?
        - Revisionssicherer VSt-Abzug

     Potential und gesetzliche Vorgaben

Qualifizierte Elektronische Signatur - verbürgter Inhalt bedeutet gesicherte Qualität.


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